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VERWALTUNGS-RECHT

Wir bieten Beratung in allen verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere im Bereich des Bau- und Umweltschutzrechts, der Abfallwirtschaft sowie der öffentlichen Finanzen. Wir unterstützen unsere Mandanten bei Einholung und möglichst weitgehender Übertragung von Lizenzen, Konzessionen und Genehmigungen.

 

Wir übernehmen Vertretung gegenüber Organen der öffentlichen Verwaltung sowie den Verwaltungsgerichten in allen Phasen der Verwaltungsverfahren.

 

Wir bieten Rechtsberatung für Gebietskörperschaften, insbesondere zu folgenden Schwerpunkten:

  • freihändige Vergaben, davon Inhouse-Vergaben;

  • Beratung und Unterstützung im Bereich der Abfallwirtschaft, davon hinsichtlich der Vergabe öffentlicher Aufträge durch Gemeinden;

  • formal-rechtliche Prüfung von Entwürfen für Verwaltungsbescheide;

  • formal-rechtliche Prüfung von Entwürfen für ortsrechtliche Regelwerke, Beschlüsse und Anordnungen des Gemeindevorstehers, des Bürgermeisters, des Stadtpräsidenten, des Landrats und des Woiwodschaftsmarschalls;

  • Rechtsberatung im Rahmen der Verwaltungsverfahren, davon Teilnahme an Verhandlungen in besonders komplexen Angelegenheiten;

  • Vertretung vor den Verwaltungsgerichten, Erstellung von Beschwerden und Beschwerdeerwiderungen an das Verwaltungsgericht auf Woiwodschaftsebene, Erstellung von Kassationsklagen und Kassationsklageerwiderungen.

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