
GESELLSCHAFTS-RECHT
Wir beraten Unternehmen im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts. Unsere Aufgabe ist es, Geschäftsabläufe zu vereinfachen, Haftungsrisiken auf ein Minimum zu beschränken sowie die Profitabilität der Gesellschaft zu verbessern. Jedes Unternehmen verdient einen individuellen Ansatz. Wir erarbeiten daher Lösungen und Entwürfe, die immer an individuelle Anforderungen unserer Mandanten angepasst sind. Unsere Empfehlungen berücksichtigen zudem steuerliche Auswirkungen der jeweiligen Maßnahmen.
Unsere Leistungen im Überblick:
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Erstellung und Begutachtung der Entwürfe von Gesellschaftsverträgen und sonstiger Unterlagen rund um die Gründung und den Betrieb der Handelsgesellschaften (u.a. Ordnungen, Beschlüsse);
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Liquidation von Gesellschaften (davon Niederlassungen ausländischer Unternehmen);
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Erstellung der Entwürfe von Beschlüssen der ordentlichen und außerordentlichen Gesellschafterversammlungen, Anfertigung der Entwürfe von Geschäftsführerbeschlüssen und Lageberichten;
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Einberufung der ordentlichen und außerordentlichen Gesellschafterversammlungen, Durchführung und Protokollierung der Versammlungen;
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Durchführung von Registerverfahren;
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Erstellung und Beurteilung von Kauf- und Schenkungsverträgen sowie Verträgen über den Nießbrauch an Geschäftsanteilen oder Aktien, wie auch von Kaufoptionen und Treuhandverträgen hinsichtlich der Geschäftsanteile oder Aktien;
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Erstellung und Umsetzung von Restrukturierungsplänen;
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Vertretung in Insolvenzverfahren;
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Rechtsberatung für Vereine.